MSM
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Zusatzvereinbarungen der MSM über Beratungen und ähnliche Dienstleistungen, wie z.B. Schulung oder Coaching.
1.2. Alle Verträge und Zusatzvereinbarungen werden nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater durchgeführt. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung.
1.3. Ausländischen Recht wird nur berücksichtigt, wenn dieses ausdrücklichen schriftlich vereinbart wurde.
1.4. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der MSM wirksam.
1.5. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen außer denjenigen der MSM werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch wenn sie Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MSM nicht widersprechen.
2. Vertragsdurchführung und Mitwirkung des Kunden
2.1. Die MSM darf Dritte zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen einsetzen und steht für deren Leistungen im gleichen Umfang ein, wie für eigenes Handeln.
2.2. Der Kunde setzt andere Berater während der Laufzeit der Zusammenarbeit mit der MSM im Aufgabengebiet der MSM nur nach vorheriger Absprache mit der MSM ein.
2.3. Der Kunde sorgt dafür, daß den Consultants der MSM alle für die Durchführung des Vertrages oder der Zusatzvereinbarungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und verpflichtet sich, die zur Informationsermittlung oder der Beschaffung der Unterlagen notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des Kunden bezieht sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst nach Beginn der Tätigkeit der Consultants der MSM bekannt werden.
2.4. Der Kunde bestätigt den Consultants der MSM auf Wunsch schriftlich, daß die Consultants vollständig unterrichtet wurden und daß keine weiteren Unterlagen als die zur Verfügung gestellten vorhanden sind.
2.5. Mitarbeiter der MSM sind berechtigt an den Beratungen teilzunehmen.
2.6. Der Kunde sorgt für angemessene Arbeitsmöglichkeiten der MSM-Consultants vor Ort.
3. Berichtswesen
3.1. Nach Auftragsabschluß wird ein schriftlicher Bericht erstellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Zwischen dem Kunden und der MSM ist nur dieser schriftliche Bericht maßgebend. Zusätzliche mündliche Erklärungen des Consultants sind für die MSM nicht bindend.
3.2. Der Kunde darf die zur Auftragserfüllung gefertigten Berichte der MSM und deren Anlagen nur für seine eigenen Zwecke verwenden. Einer Weitergabe von Berichten der MSM oder von sonstigen Ergebnisse aus den Beratungen an Dritte muss von der MSM schriftlich zugestimmt werden.
4. Vorzeitiges Ende der Vertragsbeziehungen
4.1. Der Kunde und die MSM können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen nur aus wichtigen Gründen kündigen.
4.2. Bei einem vorzeitigen Ende der die Vertragsbeziehungen hat die MSM unabhängig vom Grund des Vertragsabbruches Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
5. Schweigepflicht
Die MSM verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie bei der Tätigkeit für den Kunden erhält, absolut vertraulich zu behandeln. Die Tätigkeit für den Kunden wird auf seinen Wunsch gegenüber Dritten nur mit seiner Genehmigung mitgeteilt.
6. Haftung
6.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die MSM oder deren Erfüllungs- oder Verichtungshilfen aufgrund Delikts, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
6.2. Die MSM haftet nur, falls und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des schädigenden Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder grob schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
6.3. Soweit die MSM danach haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Teileleistung, in deren Durchführung der Schaden verursacht wurde. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden haftet die MSM nicht. Jegliche Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag begründet keine Pflichten zugunsten Dritter.
6.4. Die MSM haftet nicht für Mängelfolgeschäden. Alle Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich sechs Monate nach Übergabe der Leistung.
6.5. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten insbesondere auch für Verzugsschäden.
7. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Kunde darf die Ergebnisse aller von der MSM erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden. Er darf sie ohne schriftliche Einwilligung der MSM weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht bleibt bei der MSM.
7.2. Die MSM behält sich bis zur Erfüllung ihrer Honoraransprüche das Eigentum an allen dem Auftraggeber übergebenen schriftlichen Ausarbeitungen vor
8. Gewährleistungen und Abnahme
8.1. Enthalten die Beratungsleistungen oder die Berichte Mängel im Sinne des Vertrages oder Gesetzes, wird die MSM nach Aufforderung durch den Kunden in angemessener Frist die nötigen Nacharbeiten erbringen ohne dafür Kosten oder Spesen in Rechnung zu stellen. Die MSM darf, für diese Nacharbeiten auch andere Consultants oder Mitarbeiter einzusetzen.
8.2. Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel oder sind sonst noch Nachteile für den Kunden vorhanden, kann nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn der Consultant oder ein Mitarbeiter der MSM grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Das gilt auch, wenn notwendige Nacharbeiten der MSM nach erneuter Aufforderung durch den Kunden innerhalb einer bezeichneten und angemessenen Nachfrist (gem. § 326 BGB) nicht erbracht wurden.
8.3. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliches und grob-fahrlässiges Verhalten gilt außerdem für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten der Consultants oder Mitarbeiter der MSM nachweisbar entstanden sind.
8.4. Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde sie nicht gegenüber der Geschäftsleitung der MSM innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe schriftlich beanstandet.
8.5. Teileleistungen gelten einzeln gemäß Ziffer 8.4. als abgenommen.
9. Honorar
9.1. Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
9.2. Der Kunde trägt, soweit nicht anders vereinbart:
9.3. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
9.4. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt die MSM monatliche Zwischenrechnungen.
9.5. Für Festpreisaufträge erstellt die MSM eine Rechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes nach Auftragserteilung als "Abschlagszahlung". Nach Beendigung des Auftrags werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt. Spesen und Reisekosten gem. Ziffer 9.2. werden nach Beendigung des Auftrags abgerechnet, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Auftragsabwicklung länger, berechnet die MSM entstandenen Reisekosten und Spesen monatlich.
9.6. Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum, sofern die Rechnung spätestens am folgenden Tag zur Post gegeben wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto der MSM maßgeblich. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen der MSM ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
9.7. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde Mahnkosten in angemessener Höhe sowie Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Diskontsatz zu bezahlen.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Alle Angebote der MSM sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
10.2. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen über seinen Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
10.3. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
10.4. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtstand ist Bochum.
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